Versicherungsnehmer einer D&O ist häufig das Unternehmen als juristische Person, das seine Organe und leitenden Angestellten gegen Inanspruchnahmen wegen eines verschuldeten Vermögensschadens absichert.
In einem Schadenfall stehen die Rechte aus der D&O-Versicherung aber den Organen und leitenden Angestellten zu. Nur sie sind versicherte Personen und daher anspruchsberechtigt.
Ca. 90 % aller D&O-Schadenfälle werden dadurch ausgelöst, dass die Gesellschaft seine Organe oder Führungskräfte wegen eines Vermögensschadens, dass durch eine mögliche Pflichtverletzung entstanden ist, auf Schadenersatz in Anspruch nimmt. In diesem Stadium unterstützt die Versicherungsgesellschaft den Unternehmensleiter als versicherte Person und wird grundsätzlich zunächst versuchen, den möglichen Anspruch des Unternehmens abzuwehren.
Damit bezahlt die Gesellschaft eine Versicherung, die im Versicherungsfall die Organe unterstützt, die Ansprüche der Gesellschaft gegen seine Organe abzuwehren. Die Versicherung handelt also zunächst gegen die Interessen der Gesellschaft als Versicherungsnehmer.
Trotzdem gibt es sehr gute Gründe für das Unternehmen, eine D&O- Versicherung für seine Manager und leitende Angestellte abzuschließen und den Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen zu lassen:
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Die D&O-Versicherung soll "Katastrophen-Schäden" begleichen. Im Falle eines finanziellen Großschadens erhält die Gesellschaft mit dem D&O-Versicherer einen solventen Zahler, womit das Ausfallrisiko für die Gesellschaft abgewendet wird. Denn die versicherte Person selbst wird regelmäßig den entstandenen Vermögensschaden nicht aus eigener Tasche zahlen können.
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Die D&O ist inzwischen so etabliert, dass Topmanager für eine Gesellschaft erst tätig werden, wenn eine D&O-Versicherung besteht bzw. abgeschlossen wird.