Organe
Beratung zum Versicherungsschutz und Unterstützung im Schadenfall
Unternehmensleiter sind aufgrund der gesetzlichen Intention besonders großen Haftungsrisiken ausgesetzt.
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder wie auch Aufsichtsratsmitglieder als Kontrollorgan haften der Gesellschaft nach deutschem Recht mit ihrem gesamten Privatvermögen der Höhe nach unbegrenzt für jede Sorgfaltspflichtverletzung, durch welche der Gesellschaft ein Vermögensschaden entstanden ist. Die Haftung entsteht also bereits bei leichter Fahrlässigkeit.
Dies gilt aktuell sogar für Vorstandsmitglieder von eingetragenen Vereinen, wenn diese hauptberuflich tätig sind oder eine Aufwandsentschädigung von mehr als 840,- € erhalten (§ 31a BGB).
Die umfassende Haftung kann im Rahmen eines Anstellungsvertrages begrenzt werden. Die Wirksamkeit solcher Haftungsbeschränkungen ist jedoch regelmäßig Gegenstand von Gerichtsverhandlungen und birgt deshalb das Risiko, unwirksam zu sein. Für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft ist eine vertragliche Haftungsbeschränkung nahezu ausgeschlossen. Um die Gefahr der Privatinsolvenz aufgrund der vollumfänglichen Haftung zu reduzieren, ist der Abschluss einer D&O-Versicherung dringend zu empfehlen.
Selbst wenn für die Organe einer Gesellschaft bereits eine D&O-Versicherung abgeschlossen wurde, muss der Versicherungsschutz regelmäßig auf Deckungslücken überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die D&O-Versicherungsbedingungen verändern sich kontinuierlich. Der Grund liegt zum einen darin, dass der Versicherungsschutz von der Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung zur Organhaftung abhängt. Zum anderen entstehen regelmäßig innovative Klauseln durch nicht gedeckte Schadenfälle der Vergangenheit. Diese sollen für die Zukunft den Versicherungsschutz gewährleisten.
Die Situation ist mit der Installation einer Firewall vergleichbar. Auch eine Firewall muss regelmäßig aktualisiert werden, um die Daten vor Viren und anderen Hackerangriffen zu schützen, die sich weiterentwickeln und alte Schutzsysteme überwinden.